Brückenprüfung nach DIN 1076

Die Brücken in Deutschland befinden sich im Eigentum von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden. Doch mit dem Eigentum an diesen Brücken ist auch eine große Verantwortung verbunden.




Durch das zunehmende Alter des Bauwerksbestandes und der damit verbundenen Verschleißerscheinungen sowie durch die zunehmende Belastung der Bauwerke infolge weiterwachsenden Verkehrsaufkommens und Zunahme der Fahrzeuggewichte kommt der Erhaltung der Bestandsbauwerke eine immer größere Bedeutung zu.

Die Brückenbauwerke in Deutschland sind deshalb entsprechend der DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung“ in regelmäßigen Zeitabständen hinsichtlich ihrer Dauerhaftigkeit, Standsicherheit und Verkehrssicherheit zu untersuchen und zu bewerten. Bei vorhandenen Schäden ist eine Sanierung unumgänglich. 

Gerade die Brücken, die sich im Eigentum der kleineren Kommunen befinden, wurden oft über Jahre hinweg weder untersucht noch instand gehalten.